Artikelrundschau März 2021 - Teil 1 / Allgemeines - international, EU-Recht, Auslandsbeziehungen

Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt auch im Quellenstaat? (Auer/Petutschnig/Resenig, SWI 3/2021, S. 116)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Die Befreiungsmethode verpflichte den Ansässigkeitsstaat, Einkünfte von der Besteuerung zu befreien, die im Quellenstaat besteuert werden können. Art 23a Abs 3 OECD-MA enthält den sogenannten Progressionsvorbehalt. Nach bisheriger Ansicht würden ausländische Einkünfte nur dann im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt, wenn Ö der Ansässigkeitsstaat sei. Unlängst habe das BFG entschieden, dass der Progressionsvorbehalt auch angewendet werden könne, wenn eine unbeschränkt steuerpflichtige Person nicht in Ö ansässig sei.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/345

04.05.2021
Heft 9/2021