Rechtsprechung / Erbrecht

Beginn der kurzen Verjährungsfrist für Pflegevermächtnis frühestens ein Jahr nach dem Tod

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
Zak 2023/48

30.01.2023
Heft 2/2023