Artikelrundschau September 2021 - Teil 1 / (Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren, Insolvenzrecht

Begrenzung des Streitgegenstandes durch § 295 Abs 5 BAO (Ryda, BFGjournal 9/2021, S. 328)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Wird ein Antrag auf Aufhebung eines Bescheides abgewiesen, stehe in Anbetracht des Wortlauts des § 295 Abs 5 Satz 1 BAO, welcher der Abgabenbehörde die Entscheidung über Aufhebungen und Änderungen anheimstellt, einzig und allein die Rechtmäßigkeit der Abweisung auf dem Prüfstand des BFG.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/774

29.10.2021
Heft 21/2021