Aus den Behörden / Finanzministerium

Begründung einer Betriebsstätte durch Subunternehmer

Bearbeiterin: Barbara Tuma

DBA-Italien: Art 5, Art 7

EAS-Auskunft des BMF vom 22. 5. 2018, BMF-010221/0083-IV/8/2018; EAS 3405

Schließt eine in Italien ansässige Gesellschaft ("IT-Generalunternehmer") mit einer österreichischen Konzerngesellschaft ("Ö-GmbH") Dienstleistungsverträge über Bau- und Montageleistungen iSd Art 5 Abs 2 lit g DBA-Italien ab und beauftragt in der Folge der IT-Generalunternehmer eine Tochtergesellschaft ebenfalls mit Sitz in Italien ("IT-Subunternehmer") als Subunternehmen, die vereinbarten Dienstleistungen in Österreich zu erbringen, wobei hierfür Arbeitnehmer des IT-Subunternehmers in einem Zeitraum von 22 Monaten regelmäßig bei den betreffenden Montageanlagen der Ö-GmbH in Österreich anwesend sind, wird durch die Tätigkeit des Subunternehmers für diesen eine inländische Betriebsstätte in Österreich begründet.

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Artikel-Nr.
ARD 6605/22/2018

05.07.2018
Heft 6605/2018