Artikelrundschau März 2019 - Teil 1 / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage, Werbeabgabe

Beilage von Werbematerialien zu Katalogen und Paketen sind werbeabgabepflichtig (Thiele, BFGjournal 3/2019, S. 142)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Streitgegenständlich war, ob und inwieweit die sog Huckepackwerbung der Werbeabgabe unterliege. Das BFG gelangte zu einer Besteuerung als Werbung in Druckwerken. Die Entscheidung bringe Klarstellungen für die Praxis. Bemerkenswert sei, dass das BFG die ordentliche Revision zugelassen hat.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/332

06.06.2019
Heft 9/2019