In aller Kürze

Beitragsfreie Grippeimpfungen

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

In ihrem aktuellen Newsletter weist die ÖGK darauf hin, dass es sich bei vom Unternehmen bezahlten Grippeimpfungen um kein beitragspflichtiges Entgelt handelt. Die im Unternehmen durchgeführten Impfungen sowie die vom Dienstgeber geleisteten Zuschüsse, wenn sich der Dienstnehmer beim Hausarzt impfen lässt, sind als freiwillige soziale Zuwendungen iSd § 49 Abs 3 Z 1 lit b ASVG zu qualifizieren und somit beitragsfrei. ( Quelle: ÖGK-Newsletter Nr 13/Oktober 2022)

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Artikel-Nr.
ARD 6826/4/2022

01.12.2022
Heft 6826/2022