ZIK aktuell

Belohnung der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände bei Unternehmensfortführung

Andreas Konecny

Das OLG Linzhat in seiner E vom16.02.20002 R 3/00z 1)), die Ansicht vertreten, dass die besondere Entlohnung des Masseverwalters für eine Unternehmensfortführung bei Ermittlung der Belohnung der bevorrechteten Gläubigerschutzverbände grundsätzlich nur beschränkt heranzuziehen sei. Hier wird dargelegt, warum die Fortführungsentlohnung stets zur Gänze in die Bemessungsgrundlage für die Belohnung der Gläubigerschutzverbände einzubeziehen ist.

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Artikel-Nr.
ZIK 2000/50

25.04.2000
Heft 2/2000
Autor/in
Andreas Konecny

Univ.-Prof. i. R. Dr. Andreas Konecny ist ua Herausgeber und Autor von Konecny(/Schubert), Kommentar zu den Insolvenzgesetzen, und Fasching/Konecny, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen (3. Auflage); im Insolvenzrecht zahlreiche Publikationen und Vorträge.