Steuerrecht

Bemessung der Sonderzahlung Stabilitätsabgabe bei Umgründungen

Dr. Christian Hammerl

Erfolgt eine Umgründung zwischen dem für die Bemessung der Sonderzahlung Stabilitätsabgabe maßgeblichen Geschäftsjahr 2015 und jenem Jahr, für das die Sonderzahlung zu entrichten ist, sind die Regeln zur Bemessung der Stabilitätsabgabe entsprechend anzuwenden. Die Sonderzahlung ist insoweit beim Rechtsnachfolger zu erfassen, als das Vermögen des ursprünglich abgabenpflichtigen Kreditinstitutes auf diesen übergegangen ist.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/447

19.09.2018
Heft 9/2018
Autor/in
Christian Hammerl

Dr. Christian Hammerl ist Leiter der Zentralen Fachstelle und der Zentralen Services (BMF).