BGBl I 2022/232, ausgegeben am 30. 12. 2022
Bundesgesetz, mit dem das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 und das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 geändert werden
Mit der vorliegenden Gesetzesänderung werden Bilanzbuchhalter, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer neben ihrer Berechtigung zur Beratung, Vertretung und zur Ausstellung von Bestätigungen betreffend Maßnahmen iZm der Bewältigung der COVID-19-Krisensituation nun auch zur Beratung, Vertretung und zur Ausstellung von Bestätigungen betreffend Förderungen nach dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG), BGBl I 2022/117, und der aufgrund des § 5 UEZG erlassenen Förderrichtlinien berechtigt.
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