Das FVBG umfasst zwar nur wenige Bestimmungen, durch den permanenten Verweis auf die relativ komplexen IAS 32 und 39 in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage erzeugt es dennoch beträchtliche Unsicherheit. Dieser Beitrag soll die Bestimmungen des FVBG unter Einbeziehung der IAS 32 und 39 für die Anwendung in der Praxis erläutern.
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Artikel-Nr.
RWZ 2005/60
27.07.2005
Heft 7/2005
Autor/in
Foto: Gregor Hartl
Univ.-Prof. Dr. Roman Rohatschek ist Vorstand des Instituts für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung der JKU Linz sowie stellvertretender Leiter der OePR (Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung), Wien.
Foto: Beigestellt
Mag. Hans-Christian Heu ist Steuerberater und leitender Mitarbeiter einer international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, sowie Lehrbeauftragter am Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer.