Erkenntnisse des EuGH

Berichtigungspflicht des Vorsteuerabzuges besteht auch wenn ursprünglich gar keiner hätte vorgenommen werden dürfen

Mag. Andrea Ebner Bundesfinanzgericht

§

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Mehrwertsteuerrichtlinie: Art 73 und Art 306 bis 310

UStG 1994: § 21

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2019/310

04.11.2019
Heft 21/2019