Unsicherheit in das Insolvenz-Arbeitsrecht brachte die Entscheidung des OGHvom29.04.20048 Ob S 5/04z. Danach löst eine Berichtstagsatzung, in der kein Beschluss über das Unternehmensschicksal gefällt wurde, die Monatsfrist zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen nicht aus, sondern erst die nachträgliche Beschlussfassung. In diesem Aufsatz wird dargelegt, dass diese Rechtsansicht weder dem klaren Gesetzeswortlaut noch dem ihm zugrunde liegenden System für die Behandlung von Arbeitsverhältnissen im Konkurs entspricht.
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