Steuerrecht

Beruflicher Zweitwohnsitz: Als Sachbezug steuerfrei, ansonsten privat veranlasst?

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt

Was für die Zweitwohnung als Sachbezug gilt, muss auch für die eigenfinanzierte Zweitwohnung gelten

Die Ungleichbehandlung ist evident: Als Sachbezug ist die Zweitwohnung am Beschäftigungsort neuerdings steuerfrei und gilt damit als beruflich veranlasst (Wohnungsgröße bis 30 m2). Dagegen gilt die eigenfinanzierte Zweitwohnung am Beschäftigungsort nach der - schon bisher fragwürdigen - Rechtsprechung des VwGH als grundsätzlich privat veranlasst.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/40

28.01.2019
Heft 1/2019
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.