Neue Vorschriften / Arbeitsrecht

Beschäftigung von Arbeitnehmern im Handel am 4. Adventsonntag

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

www.wko.at; www.gpa.at

Die Sozialpartner haben sich darauf geeinigt, dass jene Handelsbetriebe, die während des Lockdowns geschlossen haben müssen, am Sonntag, den 19. 12. 2021, ihre Geschäfte öffnen dürfen, sofern die Landeshauptleute entsprechende Verordnungen nach dem Öffnungszeitengesetz erlassen. Mit einem Zusatzkollektivvertrag zum KV-Handelsangestellte wurden nun die Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmern an diesem 4. Adventsonntag geregelt.

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Artikel-Nr.
ARD 6777/13/2021

10.12.2021
Heft 6777/2021