Themen-Special

Beschäftigungsbonus: Antworten auf die für die Praxis wichtigsten 13 Fragen

Birgit Kronberger, MBA / Mag. Rainer Kraft

Der Beschäftigungsbonus wurde kürzlich beschlossen. Er soll mithelfen, die Wirtschaft anzukurbeln, neue Jobs zu schaffen und somit Arbeitslosigkeit zu bekämpfen.

Dienstgeber können seit 1. 7. 2017 Anträge auf den Beschäftigungsbonus bei der staatlichen Förderbank "aws" (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH) einreichen. Dieser Förderantrag kann bis spätestens 30 Tage nach Beginn des zu fördernden Dienstverhältnisses gestellt werden. Sie erhalten unter gewissen Voraussetzungen eine Förderung von 50 % der Lohnnebenkosten für die Dauer von bis zu 3 Jahren.

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Artikel-Nr.
PVP 2017/61

25.07.2017
Heft 7/2017
Autor/in
Birgit Kronberger

Birgit Kronberger, MBA (Studium Personalmanagement) ist diplomierte Personalverrechnerin und Beraterin für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht. Neben ihrer Tätigkeit als Geschäftsführerin des "Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung" (www.vorlagenportal.at) ist sie Mitarbeiterin der Vienna CityTax Steuerberater GmbH, Mitglied der Prüfungskommission für Arbeitsrecht am WIFI Wien, Lektorin an der FH Wien und freiberufliche Fachredakteurin.

Rainer Kraft

Mag. Rainer Kraft ist Jurist und seit mehr als 25 Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Arbeitsrecht, Lohnabgaben und Personalverrechnung tätig. Neben seiner Funktion als Geschäftsführer des „Vorlagenportals für Arbeitsrecht und Personalverrechnung“ (www.vorlagenportal.at) ist er Redakteur und Mitgründer der Zeitschrift PVP, Fachbuchautor, Vortragender (ua bei ARS, BMD-Lohnakademie, WIFI) und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule der WK Wien.