Der OGH habe in mehreren Entscheidungen Stellung dazu bezogen, wie mit pandemiebedingt (nicht) bezahlten Mietzinsen bei Bestandverträgen über Geschäftsräumlichkeiten und auch Studentenheimzimmern umzugehen sei. Der Beitrag gibt unter Bezugnahme auf einzelfallbezogene Besonderheiten einen Überblick über die bisherige höchstgerichtliche Judikatur.
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