Steuerrecht

Besteuerung beim Zuzug aus dem Ausland

Eberhard Wallentin

Zunächst denken wir bei dem Wort „Steueroase“ an Liechtenstein oder Monaco, nicht aber an Österreich. Trotzdem kann aber - bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen - Österreich durchaus ein steuerlich attraktives Land für derzeit im Ausland lebende Personen sein:

Österreich gewährt Personen, die vom Ausland nach Österreich ziehen, steuerliche Begünstigungen, die sogenannte „Zuzugsbegünstigung“. Durch Inanspruchnahme der Zuzugsbegünstigung kann der nach Österreich Zugezogene seine derzeit im Ausland bestehende Einkommen- und Vermögensteuerbelastung bedeutend verringern. Dies gilt nicht nur für den Zuzug aus Ländern mit bekannt hohem Steuerniveau (skandinavische Länder), sondern auch für den Zuzug aus zB Schweiz oder BRD (s Beispiel Pkt V).

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Artikel-Nr.
RdW 1985, 353

01.11.1985
Heft 11/1985
Autor/in
Eberhard Wallentin

MMag. Dr. Eberhard Wallentin ist Rechtsanwalt in Wien und Partner von Kunz Wallentin Rechtsanwälte GmbH. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Umgründungs- und das Insolvenzrecht.

Publikationen (ua):
Eberhard Wallentin/Bernhard Motal, Zur (Un-)Pfändbarkeit von Begünstigtenansprüchen. Reichweite und Grenzen statutarischer und gesetzlicher Bestimmungen nach liechtensteinischem und österreichischem Recht, in GedS für Franz Helbich (2014) 89; Eberhard Wallentin/Thomas Wallentin, Die Novelle der Novelle, in Dittrich/Hüttner (Hrsg), Das Recht der Verwertungsgesellschaften (2006) 311.