Zunächst denken wir bei dem Wort „Steueroase“ an Liechtenstein oder Monaco, nicht aber an Österreich. Trotzdem kann aber - bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen - Österreich durchaus ein steuerlich attraktives Land für derzeit im Ausland lebende Personen sein:
Österreich gewährt Personen, die vom Ausland nach Österreich ziehen, steuerliche Begünstigungen, die sogenannte „Zuzugsbegünstigung“. Durch Inanspruchnahme der Zuzugsbegünstigung kann der nach Österreich Zugezogene seine derzeit im Ausland bestehende Einkommen- und Vermögensteuerbelastung bedeutend verringern. Dies gilt nicht nur für den Zuzug aus Ländern mit bekannt hohem Steuerniveau (skandinavische Länder), sondern auch für den Zuzug aus zB Schweiz oder BRD (s Beispiel Pkt V).
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