Fälle aus der Praxis

Betriebsprüfungsfalle Abzugsteuern

WP / StB Mag. Bernhard Winter / StB Mag. (FH) Michael Kern / StB Mag. (FH) Thomas Hlawenka / StB MMag. (FH) Karin Türk-Walter

Von Paris Hilton lernen - oder wie Sie potenziell kostspielige Steuerfallen erkennen können

In bestimmten Fällen greift der Steuergesetzgeber auf die Methode zurück, Steuern nicht beim Steuerpflichtigen direkt, sondern beim Schuldner der betroffenen Einkünfte "an der Quelle" einzuheben. Auch wenn seitens der Finanzverwaltung als Argument für die Einhebung von Quellensteuern oft "steuerpsychologische" Motive ins Treffen geführt werden ("die Steuer ist weg und der Steuerpflichtige muss für deren Entrichtung keine Sorge mehr tragen"), so geht es der Finanzverwaltung tatsächlich vorrangig darum, die steuerliche Erfassung möglichst sämtlicher Einkünfte sicherzustellen. Für den zum Steuerabzug Verpflichteten bedeutet dies, dass er erhöhte Sorgfalt walten lassen und im Zweifelsfall die Steuer jedenfalls einbehalten und abführen sollte, andernfalls in Härtefällen die unangenehme Konsequenz droht, die Steuer eines anderen tragen zu müssen. Und dass die österreichischen Finanzbehörden zB bei "Unterhaltungsdarbietungen" unter der Mitwirkung von "Steuerausländern" mitunter keinen Spaß verstehen, wurde in der Vergangenheit etwa einem österreichischen Getränkevermarkter schmerzlich bewusst, als er das international bekannte "Partygirl" Paris Hilton für ein Promotion-Event im Inland engagierte. Im Folgenden werden die in der Praxis wichtigsten grenzüberschreitenden Fälle dargestellt, in welchen eine Steuererhebung im Wege eines Steuerabzuges vorgesehen ist.

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Artikel-Nr.
RWP 2015/30

11.09.2015
Heft 5/2015
Autor/in
Bernhard Winter

Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.

Michael Kern

Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzern­rechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.

Thomas Hlawenka

Mag. (FH) Thomas Hlawenka ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind Rechnungslegung und Prüfung, Unternehmensbesteuerung und gemeinnützige Körperschaften.

Karin Türk-Walter
MMag. (FH) Karin Türk-Walter ist als Steuerberaterin in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH auf die steuerliche sowie arbeitsrechtliche Beratung von international und national tätigen Kapitalgesellschaften aus den unterschiedlichsten Branchen spezialisiert.