Eine Vorgehensweise wird im Unternehmen schon jahrelang so gehandhabt (zB bezahlte Mittagspause), ohne dass dies schriftlich oder mündlich ausdrücklich vereinbart wäre ➜ Hat der Dienstnehmer auf diese Handhabung bereits einen Rechtsanspruch? ➜ Ja, wenn bereits eine Betriebsübung vorliegt.
Wann liegt konkret eine Betriebsübung vor?
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Artikel-Nr.
PVP 2025/12
26.02.2025
Heft 2/2025
Autor/in

Foto: Prof. KommR Leopold Vodicka
StB Ing. Mag. Ernst Patka, Steuerberater und Wirtschaftspädagoge, Experte für Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht, Beratungen und Seminare nach der U.N.I.-Methode (Unterhaltsam & Nachhaltig & Informativ), GPLB-Erfolgs-Coach, Fachautor, Chefredakteur der PVP - Personalverrechnung für die Praxis. Sein Motto: „Komplexes verständlich & praxisorientiert vermittelt.“ Er betreibt einen BLOG zu Personalrechtsthemen unter
https://www.patka-knowhow.at/blog-aktuell/.