Arbeitsrecht

Betriebsvereinbarung und Mitarbeiterbeurteilungssysteme

Dr. Andreas Gerhartl

Gem § 96a Abs 1 Z 2 ArbVG bedarf die Einführung von Systemen zur Beurteilung von Arbeitnehmern des Betriebes einer Betriebsvereinbarung, sofern damit Daten erhoben werden, die über die betriebliche Verwendung hinausgehen. Diese Bestimmung ist ebenso kurz wie unklar. In der Literatur besteht eine Vielzahl von (unterschiedlichen) Lösungsvorschlägen, aktuelle höchstgerichtliche Rsp liegt dagegen nur spärlich vor. Im Folgenden wird daher eine Annäherung an die (für die Praxis überaus bedeutsame) Thematik versucht.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/317

19.06.2019
Heft 6/2019
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.