In Abhängigkeit von der Zuordnung zu Anlage- oder Umlaufvermögen sowie dem Beteiligungsausmaß ergeben sich für die Bewertung von Unternehmensanteilen unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe.
Die X-GmbH besitzt 3 % (30 %) der Anteile an der börsennotierten Z-AG. Der Anschaffungspreis für eine Aktie betrug 10 EUR, der Börsenkurs am Bilanzstichtag beträgt für eine Aktie 7 EUR. Fraglich sind die bilanzrechtlichen Folgen, die sich für die X-GmbH aus diesem Sachverhalt ergeben.
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Artikel-Nr.
RWZ 2009/40
28.05.2009
Heft 5/2009
Autor/in

Foto: Fotostudio Stephan Huger
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.