Artikelrundschau November 2018 / Allgemeines - international, EU-Recht, Auslandsbeziehungen

Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG: Heubeck-Richttafeln 2018 G (Eversloh, RdW 2018/562, S. 755)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen sind ua die anerkannten Regeln der Versicherungswirtschaft anzuwenden (§ 6a Abs 3 Satz 3 EStG). Die Praxis stützt sich dabei auf die sogenannten Heubeck-Richttafeln (RT). Am 20. 7. 2018 hat die Heubeck AG die RT 2018 G publiziert, welche die zuvor geltenden RT 2005 G ablösen. Das BMF hat diese RT durch Schreiben vom 19. 10. 2018 für die Bewertung von Pensionsrückstellungen gem § 6a EStG übernommen. Im Beitrag werden die wesentlichen Kriterien der neuen RT vorgestellt und gewürdigt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/15

12.02.2019
Heft 1-2/2019