Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Judikatur

Bewusst mangelhaft eingebrachte Beschwerde nach BAO

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Entspricht eine Beschwerde nicht den in § 250 BAO angeführten Voraussetzungen (hier: fehlende Begründung), ist die Abgabenbehörde verpflichtet, einen Mängelbehebungsauftrag zu erlassen. Dies gilt in Verfahren nach der BAO - anders als im allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht oder im Zivilverfahrensrecht - auch für bewusst "leer" eingebrachte Beschwerden. VwGH 18. 1. 2021, Ra 2020/13/0065.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/261

27.05.2021
Heft 5/2021