Internationale Personalverrechnung

BFG-Urteil: So berechnet sich die 183-Tage-Frist in Doppelbesteuerungsabkommen

Mag. Petra Göllner

Der BFG hatte zu entscheiden, wie jene Tage bei der 183-Tage-Berechnung zu berücksichtigen sind, an denen der Dienstnehmer sich sowohl im Wohnsitzstaat (= Deutschland) als auch im Tätigkeitsstaat (= Österreich) aufhält. Es betrifft dies vor allem die An- und Abreisetage in den bzw aus dem Tätigkeitsstaat Österreich.

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Artikel-Nr.
PVP 2016/48

25.07.2016
Heft 7/2016
Autor/in
Petra Göllner

Mag. Petra Göllner ist geprüfte Personalverrechnerin, langjährige Leiterin einer großen Personalverrechnungsabteilung, Personalrechtsberaterin, Expat-Betreuerin und Expertin in internationalen PV-Abrechnungsfragen. Sie ist bei der Steuerberatungskanzlei AUDITREU Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. tätig.