Steuerrecht

BFH bestätigt Durchgriff durch ausländische Personengesellschaften

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Personengesellschaften werden international unterschiedlich besteuert: Einige Staaten besteuern im Durchgriff die Gesellschafter, andere qualifizieren die Gesellschaft als Ertragsteuersubjekt. Wem sind Einkünfte aus einer Personengesellschaft zuzurechnen, wenn Ansässigkeitsstaat und Quellenstaat die Steuersubjektqualität unterschiedlich beurteilen?

Werden Personengesellschaften in einem Vertragsstaat transparent (im Durchgriff auf die Gesellschafter) und im anderen Vertragsstaat intransparent (als eigenständiges Ertragsteuersubjekt) besteuert, so stellt sich die Frage, wie bei der Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens die Steuerschuldner zu bestimmen sind. Der Bundesfinanzhof löst diese Frage in einem wegweisenden Urteil1: Jeder Vertragsstaat rechnet die Ein-

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Artikel-Nr.
RdW 2011/709

17.11.2011
Heft 11/2011
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.