Der BFH habe im Beschluss v 2. 2. 2022, I R 22/20, erstmals höchstrichterlich in einem Hauptsacheverfahren die einkommensteuerliche Behandlung von Cum/Ex-Geschäften geklärt. Im Beitrag werden die wesentlichen Aspekte der Entscheidung sowie daraus abzuleitende praktische Folgen vorgestellt.
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