Steuerrecht / Blick nach Deutschland

BFH: Erdienbarkeit ist bei Finanzierung der Pensionsansprüche eines Gesellschafter-Geschäftsführers über Gehaltsumwandlung nicht zu prüfen

Udo Eversloh

Eine Pensionszusage an einen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) unterliegt besonderen Anforderungen, um zu vermeiden, dass das Finanzamt ihre betriebliche Veranlassung bezweifelt und eine verdeckte Gewinnausschüttung annimmt. Ua fordert der BFH für beherrschende GGF, dass der Zeitraum zwischen Erteilung der Zusage und dem angenommenen Rentenbeginn mindestens zehn Jahre beträgt (sog Erdienungszeitraum). Fraglich war, ob eine aus Entgeltumwandlung finanzierte Pensionszusage dazu führt, dass die betriebliche Veranlassung bei späterer Erteilung der Zusage infrage steht. Dazu hat sich der BFH im Urteil vom 7. 3. 2018, I R 89/15, positioniert. Inhalt und Praxisfolgen der Entscheidung werden nachstehend dargestellt.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/403

21.08.2018
Heft 8/2018
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.