Steuerrecht / Blick nach Deutschland

BFH konkretisiert den Begriff der (nachträglichen) Anschaffungskosten bei freiwilliger Einlage zur Vermeidung der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft

Udo Eversloh

Der BFH hat durch Urteil vom 20. 7. 2018, IX R 5/15, im Rahmen einer Entscheidung zu § 17 EStG den Anschaffungskostenbegriff präzisiert. Konkret ging es um nachträgliche Anschaffungskosten bei einer Gesellschafter-Einlage zwecks Vermeidung der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft. Inhalt und Praxisfolgen der Entscheidung werden im Folgenden dargestellt. Dabei lehnt der BFH eine übergreifende wirtschaftliche Betrachtungsweise ab.

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Artikel-Nr.
RdW 2019/47

28.01.2019
Heft 1/2019
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.