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BGH: Klarnamenpflicht bei der Nutzung eines sozialen Netzwerks?

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

Der dt BGH hat sich kürzlich in zwei Entscheidungen mit der Pflicht des Anbieters eines sozialen Netzwerks befasst, dessen Nutzung unter Pseudonym zu ermöglichen. BGH 27. 1. 2022, III ZR 3/21 und BGH 27. 1. 2022, III ZR 4/21.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/63

18.02.2022
Heft 2/2022