Info aktuell / Wirtschaftsrecht / Judikatur / Deutschland

BGH: "Lindt-Goldhase" - Markenschutz für Goldton

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

Der Goldton des "Lindt-Goldhasen" genießt Markenschutz. Der Goldton des Lindt-Goldhasen hat innerhalb der beteiligten Verkehrskreise iSv § 4 Nr 2 dMarkenG als Marke Verkehrsgeltung für Schokoladenhasen erlangt. BGH 29. 7. 2021, I ZR 139/20.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
RdW 2021/421

13.08.2021
Heft 8/2021