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BGH: Quadratische Verpackung für Schokolade weiterhin als (Form-)Marke geschützt

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

Nach § 3 Abs 2 Nr 3 dMarkenG ist vom Markenschutz die Form einer Ware oder einer Verpackung nur dann ausgeschlossen, wenn sie der Ware einen wesentlichen Wert verleiht. Dafür bestehen im vorliegenden Fall (zwei für Tafelschokolade eingetragenen Marken in Form quadratischer Verpackungen) keine Anhaltspunkte; diese Verpackungen sind somit weiterhin als Marken geschützt. BGH 23. 7. 2020, I ZB 42/19 und I ZB 43/19.

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Artikel-Nr.
RdW 2020/468

18.09.2020
Heft 9/2020