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Biennaler EBA Consumer Trends Report 2020/2021 berücksichtigt COVID-19-Aspekte

Karoline Dobaczewski / Susanne Riesenfelder

Zu den Aufgaben von EBA - im Hinblick auf die Förderung von Transparenz, Einfachheit und Fairness auf dem Markt für Finanzprodukte bzw -dienstleistungen für Verbraucher - zählt nach Art 9 Abs 1 lit a EBA-VO2 die Analyse von Verbrauchertrends und die diesbezügliche Berichterstattung. In Erfüllung dieses Mandats publiziert EBA tourliche Consumer Trends Reports ("CTR").3

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Artikel-Nr.
ZFR 2021/132

22.07.2021
Heft 7/2021
Autor/in
Karoline Dobaczewski

Karoline Barth, LL.M. (WU) PM (vormals Dobaczewski) ist Juristin in der Abteilung Integrierte Conduct- und Vertriebsaufsicht über Banken der österreichischen Finanzmarktaufsicht. Sie ist zuständig für die behördliche Aufsicht im Bereich des kollektiven Verbraucherschutzes (ua WAG 2018, VZKG, ZaDiG 2018), Vor-Ort-Prüferin und Vertreterin in EBA-Arbeitsgruppen.

Susanne Riesenfelder

Dr. Susanne Riesenfelder, akademische Europarechtsexpertin, ist Spezialistin in der FMA für "Prudenzielle Bankenaufsicht im integrierten Aufsichtskontext" und seit 1996 im Bankbereich juristisch tätig. Zunächst Tätigkeiten in der WKÖ, bei einem Rechtsanwalt und bei einem Wiener Notariat. Sodann von 1996 bis 2011 im ÖGV (Österreichischer Genossenschaftsverband) als Mitarbeiterin im Vorstandsbereich Anwaltschaft tätig. Vertretung in EBA-Arbeitsgruppen, zahlreiche Vortragstätigkeit, auch im universitären Bereich. Diverse Publikationen in Fachbüchern und Fachzeitschriften zu Finanzmarktthemen. Ausbildung: Studium und Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften mit Auszeichnung in Wien, Gerichtsjahr, Lehrgang Europarecht an der Donau Universität Krems mit Auszeichnung. Trainerausbildung.