Der Beitrag untersucht anhand eines konkreten Falles die Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand.
Ein Unternehmer lässt ein vermietetes Großraumbüro durch nachträgliches Einziehen von Trennwänden in vier kleinere Büroräumlichkeiten umbauen, die er anschließend einzeln vermietet. Fraglich ist, ob die Aufwendungen für das Errichten der Trennwände samt Elektroinstallationen Herstellungsaufwand oder Erhaltungsaufwand darstellen.
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Artikel-Nr.
RWZ 2008/2
25.01.2008
Heft 1/2008
Autor/in
Foto: Fotostudio Stephan Huger
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.
Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.