Der vorliegende Beitrag behandelt die Frage, ob Aufwendungen im Zusammenhang mit Umgründungen als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren oder sofort aufwandswirksam sind.
Die X-GmbH wird auf die rechtlich mit ihr nicht verbundene Y-AG verschmolzen. Die im Zusammenhang mit der Verschmelzung anfallenden Aufwendungen trägt entsprechend den Regelungen des Verschmelzungsvertrages die übernehmende Gesellschaft, somit die Y-AG.
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Artikel-Nr.
RWZ 2013/86
26.11.2013
Heft 11/2013
Autor/in

Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Foto: Fotostudio Stephan Huger
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.