Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der bilanziellen Behandlung von Zeitausgleichsguthaben und Zeitausgleichsrückständen.
Das Unternehmen U hat mit seinen Mitarbeitern Gleitzeit vereinbart. Zum Jahresabschlussstichtag besteht bei einigen Mitarbeitern aufgrund von Mehrarbeit ein Zeitausgleichsguthaben, bei anderen Mitarbeitern besteht ein Rückstand hinsichtlich der geleisteten Arbeitszeit. Fraglich ist die bilanzielle Behandlung dieser Zeitausgleichsdifferenzen.
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Artikel-Nr.
RWZ 2009/58
21.08.2009
Heft 7-8/2009
Autor/in

Foto: Fotostudio Stephan Huger
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.