Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht

Bilanzierung Abfertigungsrückstellung-ALT

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Der Beitrag behandelt die bilanzrechtlichen Folgen der Inanspruchnahme der Übergangsregelung des § 124b Z 68 lit a EStG und die sich daraus ergebenden Folgen für nachfolgende Geschäftsjahre.

Die X-GmbH hat im Jahr 2002 die steuerlichen Abfertigungsrückstellungen entsprechend der Übergangsregelung des § 124b Z 68 lit a EStG steuerfrei auf eine versteuert geltende Rücklage übertragen, eine Übertragung zum 31. 12. 2002 bestehender Dienstverhältnisse auf eine Mitarbeitervorsorgekasse fand nicht statt. Im Jahr 2009 fällt bei der X-GmbH aufgrund der Pensionierung eines "Alt-Mitarbeiters" ein Abfertigungsaufwand an, weiters ist aufgrund Kündigung durch einen "Alt-Mitarbeiter" insoweit der Grund für die weitere Bildung der Abfertigungsrückstellung weggefallen, sodass es insgesamt betrachtet zu einer Reduktion, dh ertragswirksamen Auflösung der unternehmensrechtlichen Abfertigungsrückstellung kommt.

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Artikel-Nr.
RWZ 2010/50

09.08.2010
Heft 7-8/2010
Autor/in
Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.