Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, wie Filmrechte eines Fernsehsenders bilanziert werden.
Ein Fernsehsender hat das Recht an der Ausstrahlung eines Fernsehfilms. Fraglich ist die bilanzielle Behandlung dieses Filmrechts.
Die konkrete Bilanzierung von Filmrechten ist von insb drei Faktoren abhängig:
Handelt es sich um ein angeschafftes oder selbstgeschaffenes Filmrecht?
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Artikel-Nr.
RWZ 2008/49
24.06.2008
Heft 6/2008
Autor/in
Foto: Fotostudio Stephan Huger
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.
Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.