Der Beitrag geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen für Aufsichtsratsvergütungen eine Verpflichtung zu passivieren ist.
Die bilanzielle Behandlung der Aufsichtsratvergütung der X-AG ist für folgende Sachverhalte zu untersuchen:
Fall 1:
Die Hauptversammlung beschließt in X0 die Aufsichtsratvergütung für das Jahr X0.
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Artikel-Nr.
RWZ 2016/87
27.12.2016
Heft 12/2016
Autor/in
Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.
Foto: Fotostudio Stephan Huger
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.