Ein Unternehmer erwirbt einen GmbH-Anteil zu folgenden Bedingungen:
Der Kaufpreis wird symbolisch mit 1 € festgelegt. Aufgrund der im Zeitpunkt des Erwerbes bestehenden Überschuldung der zu erwerbenden GmbH und der Vereinbarung im Kaufvertrag, dass der Kaufpreis dem bilanziellen Eigenkapital der zu erwerbenden GmbH zum Bilanzstichtag (= Tag des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums der Beteiligung) entspricht, zahlt der Verkäufer dem Käufer einen Betrag von € 50.000,-.
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Artikel-Nr.
RWZ 2007/18
20.03.2007
Heft 3/2007
Autor/in
Foto: Fotostudio Stephan Huger
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.
Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.