Der Beitrag geht der Frage nach, ob und wie für Treuegutscheine, die in der Zukunft von Kunden eingelöst werden können, bilanziell vorgesorgt werden kann.
Ein Unternehmer U erbringt eine Dienstleistung und erhält dafür vom Kunden einen Betrag von 100. Als Treuebonus erhält der Kunde einen Gutschein über 5, den er mit der nächsten vom Unternehmer U in Anspruch genommenen Leistung verrechnen darf.
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Artikel-Nr.
RWZ 2013/33
26.04.2013
Heft 4/2013
Autor/in
Foto: Anna Zora
em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.
Foto: Fotostudio Stephan Huger
Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB, ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.