Bei der Bewertung von Forderungen im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses denken Sie wohl in erster Linie an die Wertberichtigung von zweifelhaften und die Abschreibung von uneinbringlichen Forderungen. Dabei kommt es nicht selten vor, dass im Rahmen von Geschäftsbeziehungen bspw Kaufpreise gestundet werden. Mit dem vorliegenden Beitrag möchten wir Ihnen die wesentlichen Bestimmungen in Erinnerung rufen, die bei langfristigen Forderungen zu beachten sind.
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Artikel-Nr.
RWP 2018/18
13.07.2018
Heft 4/2018
Autor/in
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Mag. Bernhard Winter ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Eigentümer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind österreichische und internationale Rechnungslegung sowie Unternehmenssteuern.
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Mag. (FH) Michael Kern, LL.M. ist Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten Konzernrechnungslegung, Unternehmensbesteuerung sowie internationales Steuerrecht.
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Mag. (FH) Thomas Hlawenka ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Geschäftsführer der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH in Wien. Seine Beratungsschwerpunkte sind Rechnungslegung und Prüfung, Unternehmensbesteuerung und gemeinnützige Körperschaften.
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Mag. (FH) Peter Dietl ist als Steuerberater in der Steuer & Service Steuerberatungs GmbH mit den Beratungsschwerpunkten (Konzern)Rechnungslegung und Konzernsteuerrecht tätig.