Arbeitsrecht

"Blauer Montag" als Dienstverhinderungsgrund

Dr. Andreas Gerhartl

Die Nachwirkungen übermäßigen Feierns, insb bei Alkoholkonsum, können dazu führen, dass der Arbeitnehmer an der Erbringung seiner Arbeitsleistung verhindert ist ("blauer Montag"). Es stellt sich daher die Frage, ob diese Konstellation als Krankenstand zu werten ist und unter welchen Voraussetzungen dabei ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Dafür spielt va die Problematik, ob und wie dieser Verhinderungsgrund nachzuweisen ist, eine Rolle.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/691

15.12.2022
Heft 12/2022
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.