Info_aktuell / Finanzverwaltung

BMF-Anfragebeantwortung zum Gruppenantrag über FinanzOnline

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

In einem jüngeren Erkenntnis kommt das BFG zum Ergebnis, dass die Einbringung von Gruppenanträgen iSd § 9 KStG über FinanzOnline unzulässig ist. Unabhängig vom konkreten Sachverhalt betont das BFG, dass selbst korrekt ausgefüllte G-Formulare nicht über FinanzOnline eingebracht hätten werden können. Wie ist die Ansicht des BMF dazu?

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2023/174

14.04.2023
Heft 7/2023