Info aktuell / Finanzverwaltung

BMF-Anfragebeantwortung zur neuen Öko-Sonderausgabenpauschale

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und den Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem ("Heizkesseltausch") können steuerlich als Sonderausgaben im Wege eines "Öko-Sonderausgabenpauschales" berücksichtigt werden (§ 18 Abs 1 Z 10 EStG). Die Berücksichtigung erfolgt erstmals für das Veranlagungsjahr 2022, sofern das Förderansuchen nach dem 31. 3. 2022 eingebracht wurde und die gewährte Förderung nach dem 30. 6. 2022 ausbezahlt wurde.

Login

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.


Passwort vergessen?

Artikel-Nr.
ÖStZ 2023/47

08.02.2023
Heft 3/2023