Ausgaben für die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und den Austausch eines fossilen Heizungssystems durch ein klimafreundliches Heizungssystem ("Heizkesseltausch") können steuerlich als Sonderausgaben im Wege eines "Öko-Sonderausgabenpauschales" berücksichtigt werden (§ 18 Abs 1 Z 10 EStG). Die Berücksichtigung erfolgt erstmals für das Veranlagungsjahr 2022, sofern das Förderansuchen nach dem 31. 3. 2022 eingebracht wurde und die gewährte Förderung nach dem 30. 6. 2022 ausbezahlt wurde.
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