Info aktuell / Finanzverwaltung

BMF-Auskunft: steuerliche Behandlung von Ausfallsbonus/ÖHT-Schutzschirm für Veranstaltungen/Pauschalgrößen beim Fixkostenzuschuss

Bearbeiterin: Sabine Sadlo

Das BMF hat dem Fachsenat für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nachfolgende Auskunft über die steuerliche Behandlung des Ausfallsbonus, des Schutzschirms für die Veranstalterbranche (Anm d Red: die entsprechende Richtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus vom 26. 1. 2021 ist auf der Homepage der Tourismusbank abrufbar unter https://www.oeht.at/service/downloads/richtlinie-schutzschirm-fuer-veranstaltungen-i/) und zu Pauschalgrößen beim Fixkostenzuschuss gegeben. Geplant ist, diese Auskunft in den EStR-Wartungserlass 2021 (derzeit in Begutachtung bis 15. März) einzuarbeiten. Die BMF-(Vorab)Auskunft basiert auf dem derzeitigen Wissenstand der Förderungen, die Finalfassung des EStR-Wartungserlasses 2021 ist abzuwarten.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2021/221

22.03.2021
Heft 6/2021