Aus den Behörden / Finanzministerium

BMF: Digitale Produkte und Dienstleistungen im Kfz-Handel

Bearbeiterin: Barbara Tuma

EStG 1988: § 28, § 98, § 99

DBA Deutschland: Art 5

EAS-Auskunft des BMF vom 3. 9. 2018,
➜ BMF-010221/0243-IV/8/2018; EAS 3408

Bietet ein deutscher Automobilhersteller (D-AG) im Wege der österreichischen Importeure und Einzelhändler den österreichischen Kunden elektronische Dienstleistungen durch mobile Online-Services (zB Online Verkehrsinformation, Notrufdienst, Batterielade-Management) bzw im Bereich der Funktionalitätserweiterung durch optionale Freischaltung von im Zeitpunkt der Auslieferung des Fahrzeugs noch nicht funktionstauglichen Hard- und Softwarekomponenten (zB im Bereich Navigation, Klima, Power-Upgrade des Motors) gegen Entgelt aufgrund von Verträgen an, die zwischen dem Kunden und der D-AG abzuschließen sind, so stellen sich im Bereich des Ertragssteuerrechts aus der Sicht des zwischenstaatlichen Steuerrechts insb folgende Fragen:

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Artikel-Nr.
ARD 6617/15/2018

27.09.2018
Heft 6617/2018