Aus den Behörden / Finanzministerium

BMF: Geschäftsführervergütungen bei Ferngeschäftsführung

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

EAS-Auskunft des BMF 2. 7. 2021, 2021-0.451.612, EAS 3433

Wird ein in Österreich ansässiger Alleingeschäftsführer einer GmbH mit Sitz in Deutschland überwiegend in Österreich tätig ("Ferngeschäftsführung"), so kommt Art 16 Abs 2 DBA-Deutschland nur dann zur Anwendung, wenn die Gesellschaft auch abkommensrechtlich in Deutschland ansässig ist. Ist die GmbH vor dem Hintergrund der Ferngeschäftsführung sowohl in Deutschland (aufgrund des Sitzes) als auch in Österreich (aufgrund des Ortes der Geschäftsleitung) unbeschränkt steuerpflichtig und daher gemäß Art 4 Abs 1 DBA-Deutschland in beiden Staaten ansässig, so ist diese abkommensrechtliche Doppelansässigkeit durch Anwendung der Tie-Breaker-Regelung des Art 4 Abs 3 DBA-Deutschland und durch Bestimmung des Ortes der tatsächlichen Geschäftsleitung zu lösen.

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Artikel-Nr.
ARD 6756/17/2021

15.07.2021
Heft 6756/2021