Steuerrecht

BMF-Info zur Teuerungsprämie gemäß § 124b Z 408 EStG 1988

Bearbeiterinnen: Karin Kufner / Helga Ruhdorfer-Grasl

Im Rahmen des Teuerungs-Entlastungspaketes BGBl I 93/2022 wurde eine steuerfreie Teuerungsprämie bis zu 3.000 € im Kalenderjahr geschaffen. Zulagen und Bonuszahlungen, die von Arbeitgebern an Arbeitnehmer aufgrund der Teuerung ausgezahlt werden, sind in den Jahren 2022 und 2023 bis zu einem Betrag von 2.000 € ohne weitere Voraussetzungen steuerfrei. Weitere 1.000 € sind dann steuerfrei, wenn sie aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gem § 68 Abs 5 Z 1-7 EStG 1988 geleistet werden. In der grundsätzlichen Systematik entspricht die Teuerungsprämie der "Corona-Prämie" gem § 124b Z 350 EStG 1988. Zweifelsfragen zu dieser Begünstigung wurden im Rahmen einer BMF-Info1 beantwortet und werden im Rahmen des nächsten Wartungserlasses in die LStR 2002 einfließen.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/593

17.10.2022
Heft 10/2022