Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Sonstiges

BMF - Lohnsteuerabzug ohne inländische Betriebsstätte

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Aufgrund der überschießenden Formulierungen in § 47 Abs 1 lit a EStG idF AbgÄG 2020 (BGBl I 2019/91) stellt das BMF klar, dass die Einkommensteuer des unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmers durch einen ausländischen Arbeitgeber nur dann durch Abzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) zu erheben ist, wenn die Tätigkeit in Österreich ausgeübt wird und Österreich das Besteuerungsrecht nach zwischenstaatlichem Steuerrecht zusteht. (BMF 26. 11. 2019, BMF-010222/0074-IV/7/2019).

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Artikel-Nr.
RdW 2019/641

20.12.2019
Heft 12/2019