Anfragebeantwortung des BMF vom 7. 2. 2023
Wird einem Dienstnehmer ein arbeitgebereigenes Fahrrad bzw Kraftrad mit einem CO2-Emissionswert von Null für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte überlassen, ist kein Sachbezugswert anzusetzen. Dies gilt auch für die Zurverfügungstellung im Rahmen einer Umwandlung überkollektivvertraglich gewährter Bruttobezüge (siehe ARD 6831/17/2023). Das BFG hat nun zu einigen praxisrelevanten lohnsteuerlichen Fragen bei der Überlassung von Dienstfahrrädern offiziell Stellung genommen.
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